ISUZU Motors Limited hat den Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) unterzeichnet
ISUZU Motors Limited (mit Hauptsitz in Shinagawa, Tokio; Masanori Katayama, President und Direktor; im Folgenden ISUZU) hat den United Nations Global Compact (UNGC) mit Unterstützung der Vereinten Nationen unterzeichnet und registrierte sich am 17. Mai 2021 als teilnehmendes Unternehmen. ISUZU ist auch dem Global Compact Compact Network Japan beigetreten, einem lokalen Netzwerk in Japan.
Der UNGC ist eine globale Struktur, in welcher die teilnehmenden Unternehmen und Organisationen die verantwortungsvolle und kreative Führung als gute Mitglieder der Gesellschaft zur Förderung eines nachhaltigen globalen Wachstums übernehmen. Die Unternehmen und Organisationen, die dem UNGC beigetreten sind, verpflichten sich, die 10 Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen zu unterstützen und umzusetzen, welche die Menschenrechte, Arbeitsrecht, Umwelt und Korruptionsbekämpfung umfassen.
Die zu erreichenden Hauptziele des mittelfristigen Geschäftsplans 2024 sind : Übergang zu ESG (Environment, Society and Governance). ISUZU wird die ESG-Grundsätze in seinen täglichen Betrieb und Betrieb integrieren. Gemäss den zehn Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen hat sich ISUZU verpflichtet, mit der globalen Gesellschaft zusammenzuarbeiten, um beim Aufbau einer nachhaltigen Gesellschaft beizutragen und seine Unternehmenswerte weiter zu verbessern.
Die zehn Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen sind folgende:
Menschenrechte
Grundsatz 1: Unternehmen sollen den Schutz der international proklamierten Menschenrechte wahren und respektieren
Grundsatz 2: Sie stellen sicher, dass sie sich nicht bei Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen
Arbeitsrecht
Grundsatz 3: Unternehmen wahren die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechtes auf Kollektivverträge
Grundsatz 4: Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit
Grundsatz 5: Wirksame Abschaffung der Kinderarbeit
Grundsatz 6: Beseitigung von Diskriminierung bei der Einstellung und im Berufsalltag
Umwelt
Grundsatz 7: Unternehmen unterstützen präventive Ansätze der Umweltherausforderungen
Grundsatz 8: Initiativen ergreifen, um eine grössere Gesamtverantwortung für die Umwelt zu fördern
Grundsatz 9: Förderung der Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
Korruptionsbekämpfung
Grundsatz 10: Unternehmen sollen Korruption in aller Form bekämpfen, einschliesslich Drohung und Erpressung